Die Mitglieder des Vorstands werden durch Wahl auf der Mitgliederversammlung festgelegt.
Der Vorstand beschränkt seine Beratungen und Entscheidungen auf Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung des Zentrums. Er beschließt insbesondere über Mitgliedschaften im Zentrum, die Verwendung der Haushaltsmittel, das Forschungsprogramm und die Projekte des Zentrums.
Der Vorstand wählt aus dem Kreis der ihm angehörenden Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren eine geschäftsführende Direktorin bzw. einen geschäftsführenden Direktor. (vgl. Satzung HGI)
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